Kinder: Kinder, die am selben Wohnsitz wie Sie wohnen.
Zu Lasten: Kinder zu Lasten im Sinne dieses Tools sind Kinder, für die Sie eine Steuervergünstigung, Kindergeld und/oder Unterhaltszahlungen erhalten.
Behinderung: Kinder mit Unterstützungsbedarf oder Behinderungen, die zu Lasten sind, können eine Steuervergünstigung erhalten, wenn sie mindestens 4 Punkte in der ersten Säule des Kindergeldes haben. Wenn Ihr Kind Unterstützungsbedarf hat, wird in einem weiteren Bildschirm die Anzahl der Punkte abgefragt. Kinder mit Unterstützungsbedarf oder Einschränkungen, die nicht zu Lasten sind und zu einer der folgenden Kategorien gehören, können eine Steuervergünstigung erhalten:
- Ihre Erwerbsfähigkeit ist durch Ihre Behinderung auf ein Drittel oder weniger begrenzt (medizinische Anerkennung für eine Beihilfe zur Ersetzung des Einkommens).
- Sie haben eine Minderung der Selbstständigkeit von mindestens 9 Punkten im Rahmen der Eingliederungsbeihilfe (Kategorie 2-5).
- Ihre Erwerbsfähigkeit ist nach einer Zeit der primären Arbeitsunfähigkeit auf ein Drittel oder weniger gesunken.
- Sie wurden durch eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung für dauerhaft mindestens 66% bleibend körperlich oder geistig behindert oder erwerbsunfähig erklärt.
Dies geben Sie dann in Ihrer Steuererklärung in Feld II, B ein.
Kategorie von Behinderung: Je nach Schweregrad der Erkrankung erhält ein Kind mit Unterstützungsbedarf eine bestimmte Anzahl von Punkten, die sich auf drei Säulen verteilen. Diese Punkte finden Sie in der Bescheinigung mit dem Ergebnis der ärztlichen Entscheidung.